BKKG

 

Das Bundeskindergeldgesetz leistet Kindergeld für die besondere Personengruppe, die bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt sind oder für Menschen die eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Das normale Kindergeld wird nach dem Einkommenssteuergesetz als steuerlicher Nachteilsausgleich gem. § 62 EStG an Arbeitnehmer*innen mit Kindern gezahlt.

 

Die Familienkasse, die das Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz an Arbeitnehmer*innen auszahlt, ist Teil der Bundesagentur für Arbeit.

Durch das Bundeskindergeldgesetz sollte vor Allem verhindert werden, das Mitarbeiter*innnen der Bundesagentur für Arbeit nicht ihren eigenen Kindergeldantrag bearbeiten können bzw. dienstliche Abhängigkeiten eine Bearbeitung der Kindergeldanträge beeinträchtigen.