Landesblindengeld
Blindenhilfe / Landesblindengeld
Blindenhilfe oder auch Landesblindengeld ist ein Teil der Sozialhilfe für als Blinde anerkannte Menschen. Sie beträgt seit 1.7.2022 für Erwachsene 806,40 € monatlich. Anspruch besteht aber nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Außerdem werden das Landesblindengeld ganz und Leistungen aus der Pflegeversicherung teilweise auf die Blindenhilfe angerechnet.
Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen und/oder Einkommen verfügen, Näheres unter Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.