überörtlicher Sozialhilfeträger - Was ist das?
Der überörtliche Sozialhilfeträger ist in manchen Bundesländern dafür zuständig verschiedene Sozialleistungen als Landeseinrichtung auszuführen.
Hierzu zählen vielfach das Landesblindengeld, oder die Anerkennung von Schwerbehinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Jugendhilfe, Maßregelvollzug und Psychiatrie. Es können aber auch verschiedene weitere Leistungen vom überörtlichen Sozialhilfeträger ausgeführt werden. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich strukturiert.
In Berlin werden verschiedentliche Aufgaben durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGESO) ausgeführt.
In Hamburg ist es die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Im Land Brandenburg ist es das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
In NRW sind es die verschiedenen Landschaftsverbände wie der LWL, LVR,
In Sachsen ist es der KSV.
Hier können alle überörtlichen Träger auf einer Deutschlandkarte eingesehen werden.