Beratungshilfe

 

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und sich aus finanziellen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten kann, kann unter bestimmten Einkommensgrenzen Beratungshilfe beim zuständigen Amtgericht seines Wohnortes für die außergerichtliche Vertretung seines Anliegens beantragen.

Antrag auf Beratungshilfe

Voraussetzung für die Bewilligung der Beratungshilfe ist:

  • wirtschaftliche Bedürftigkeit
  • kein anderer Träger trägt die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Dem Antrag sind beizulegen:

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate 
  • Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheide, ALG II Bescheid, Lohnabrechnungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)

Für die gerichtliche Vertretung kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe beantragt werden.