Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren ab.
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe kann formlos im Klageverfahren oder mit dem Einreichen der Klage gestellt werden. Prozesskostenhilfe kann auch beantragt werden, wenn man sich gegen eine Klage verteidigen muss.
Voraussetzung für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist:
- wirtschaftliche Bedürftigkeit
- kein anderer Träger trägt die Kosten des Verfahrens
- Aussicht auf Erfolg des Klageverfahren oder der Verteidigung gegen die Klage
Die wirtschaftliche Bedürftigkeit muss durch das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nachgewiesen werden.
Hierzu sind beizulegen:
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheide, ALG II Bescheid, Lohnabrechnungen; Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
Für die außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt können wirtschaftlich Bedürftige die keine Rechtsschutzversicherung haben Beratungshilfe beantragen.