Wohngeld - Was ist das und wer bekommt es?
Wohngeld können alle Menschen in Deutschland beantragen, die monatliche Einkünfte oder Vermögen haben, die über dem Grundsicherungsbetrag der Sozialhilfe (SGB XII) oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) liegt, jedoch eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt und zur Miete wohnen.
Auch Menschen die im Eigenheim leben, können für die Kosten des selbstbewohnten Eigenheims einen so genannten Lastenausgleich bekommen, wenn Sie in dem oben beschriebenen Einkommensbereich liegen.
Anders als in der Sozialhilfe oder dem ALG II deckt Wohngeld nicht die volle Höhe der Miete ab. Wohngeld ist nur ein Zuschuss zur Miete.
Die gesetzlichen Regelungen des Wohngeldes finden sich im so genannten Wohngeldgesetz (WoGG). Dies gilt bundesweit einheitlich in allen Bundesländern.
Die Höhe des Wohngeldes wird nach der Mietbelastung des Haushaltes und dem anzurechnendem Gesamteinkommen abzüglich der auf das Einkommen bezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltsleistungen und Freibeträge berechnet.
Zur Ermittlung der Höhe des Mietzuschusses ist des Weiteren die Personenanzahl des Haushaltes und die Lage der Wohnung relevant.
In einer so genannten Mietstufentabelle wird dann die Höhe des Zuschusses berechnet.
Für Streitigkeiten gegen die Wohngeldberechnung ist nach dem Widerspruchsverfahren das örtliche Verwaltungsgericht zuständig. Es gilt die Verwaltungsgerichtsordnung.