Patientenfürsprecher*in

 

Eine Patientenfürsprecher*in ist eine unabhängige und meist ehrenamtlich tätige Ansprechpartner*in für die Patient*innen eines Krankenhauses.

Eine Patientenfürsprecher*in ist Interessenvertreter*in von Patient*innen. Sie nimmt Wünsche, Kritik oder Lob entgegen und versucht ggf. bei den zuständigen Stellen des Krankenhauses zu vermitteln.

Eine Patientenfürsprecher*in ist weisungsunabhängig und keine Mitarbeiter*in des Krankenhauses. Sie unterliegt der Schweigepflicht und darf anvertraute Informationen nur mit Einverständnis der Patient*innen weitergeben.

In den meisten Bundesländern ist ihre Berufung im Krankenhausgesetz geregelt. Ihre Aufgabe soll sein, „die Anliegen der Patient*innen in unbürokratischer Art und Weise vor Ort zu klären und somit zum Wohle des Patient*innen Mängel zu beseitigen“.  In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, dem Saarland und Berlin ist jedes Krankenhaus zu einer unabhängigen Patientenfürsprecher*in verpflichtet.

Meist bietet eine Patientenfürsprecher*in Sprechstunden in der Klinik selbst oder in der näheren Umgebung an. Falls eine Patient*in nicht in der Lage ist, sich persönlich an die Patientenfürsprecher*in zu wenden, kann sie dies über eine*n Vertraute*n tun. Bei bettlägerigen Patient*innen sind auch „Krankenbesuche“ vor Ort möglich. Oft behindert fehlende Kenntnis über die Existenz einer derartigen Anlaufstelle eine Kontaktaufnahme.

Für die Patient*innen ist die Inanspruchnahme der Patientenfürsprecher*innen kostenlos.

 

Berichte der Patientenfürsprecher*innen des Bezirks Pankow von Berlin