Emanzipatorische Selbsthilfe e. V. startet Eingaben und Petitionen für mehr Transparenz und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.
Wir haben aufgrund unserer Erfahrungen in der Beratung mehrere Eingaben und Petitionen gestartet, die Missstände in der öffentlichen Verwaltung in Berlin offenlegen sollen, jedoch auch Lösungsansätze beinhalten.
Mehr Transparenz und Beteiligung von Selbstbetroffenen im Psychiatriebeirat des Bezirksamtes Pankow von Berlin
Die Sitzungstermine werden nicht veröffentlicht. Kurz vor der Sitzung wird schnell der Raum gewechselt, und es ist noch einmal gut gegangen, es ist kein Unbekannter bei der Beiratssitzung aufgetaucht. So erlebte ich es 2013 in meiner Eigenschaft als Bezirksverordneter der BVV Pankow.
Und auch über mich war man im im Beirat (PSAG) in den Jahren 2013 und 2014 nicht glücklich. Nachdem ich mehrere krische Fragen stellte, wurde mir von einigen Mitgliedern des Beirates (alles Leistungsträger) deutlich gemacht, ich solle nicht so schlechte Stimmung verbreiten, man wolle es im Beirat gemütlich haben. Da würden so krische Fragen nach Besetzung mit Selbstbetroffenen und kritische Fragen zur Teilhabegerechtigkeit nur stören.
Kein Druck mehr da? Dann kann man das mit der Transparenz ja auch lassen.
Nachdem ich nun nicht mehr als Bezirksverordneter die PSAG Pankow zur Transparenz anhalten konnte, passierte natürlich auch nichts mehr. Die Geschäftsordnung der PSAG, die auf meinen Druck noch veröffentlicht wurde, wurde lieber wieder von der bezirklichen Webseite genommen. Mitglieder der PSAG wurden lieber nicht mehr veröffentlicht.
Daran scheint sich bis heute nicht viel geändert zu haben.
Grundsätzlich kritisieren wir in vielen Teilen auch die gesetzliche Struktur auf Landesebene im Land Berlin. Deshalb werden wir auch hierzu einen Modernisierungsvorschlag des PsychKG Berlin in Form einer Petition einbringen.
Wir haben jetzt mal mit dieser Eingabe in der BVV Pankow nachgefragt.
Umsetzung der BVV-Beschlüsse VII-0460 und VIII-1012
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verein Emanzipatorische Selbsthilfe e. V. ist gemeinnützig und unterstützt wirtschaftlich bedürftige Menschen, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Menschen die Opfer von Straftaten und Diskriminierung geworden sind und hat den Schwerpunkt zur Förderung der Gleichbehandlung von LSBTIQ Menschen.
Der Verein bietet für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Teilhabeberatung im Stadtteilzentrum Pankow an und ist somit bezirklicher Akteur der Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Im BVV-Beschluss VII-0460 vom 06.11.2013 wurde in Abs. 2 das Bezirksamt ersucht zu prüfen. "ob die Protokolle der Gremiensitzungen an geeigneter Stelle auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht, bzw. den zuständigen Fachausschüssen der BVV zugänglich gemacht werden können."
Im BVV-Beschluss VIII-1012 vom 04.03.2020 wird das Bezirksamt abermals und noch konkreter aufgefordert, die Sitzungstermine der bezirklichen Beiräte sowie deren bestätigte Protokolle im Sitzungskalender der BVV einzufügen. Zu dem BVV Beschluss gibt es bis heute keine VzK.
In Beantwortung der Kleinen Anfrage KA-0951/VII vom April 2016 wurde unter Punkt 5 vom Bezirksamt zugesichert: „Das Bezirksamt veröffentlicht die Sitzungstermine auf seiner Internetseite unter www.berlin./pankow unter dem Punkt "Jahresplanung" auf der Seite der Psycho- sozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) in der Rubrik Gremien/Beiräte. Alle unter www.berlin.de veröffentlichten Seiten sind grundsätzlich barrierefrei. Im Bezirksamt Pankow herrscht keine Informationsresistenz.“
Für den GpV hat das Bezirksamt zumindest eine Internetpräsenz geschaffen und sogar noch mehr. Es hat sogar auf www.berlin.de geschafft ganz vorbildlich die Mitglieder, die Geschäftsordnung und die Kooperationsvereinbarung zu veröffentlichen.
Zudem ist bei der PSAG immer noch ungeklärt, wie sich diese konkret vom GpV Pankow unterscheidet (abgesehen von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 300,00€ beim GpV) und unter welchen Kriterien eine Mitgliedschaft in der PSAG möglich ist. In § 2 Nr. 5 der Kooperationsvereinbarung des GpV wird die Diskrepanz der beiden Gremien deutlich. Wie soll eine Interessenvertretung und politische Einflussnahme im Sinne der Nutzer und Klienten von einem Gremium erfolgen, in dem keine Nutzer und Klienten vertreten sind, sondern nur Leistungserbringer? Die Mitglieder der GpV stehen in einem konkreten Interessenkonflikt zu den Selbstbetroffenen, da diese gleichzeitig Nutzer und Klienten der Leistungserbringer sind.
Gerade wegen der unklaren Rolle der PSAG Pankow
(ist sie nun als Klärungsgremium zur Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung zu sehen? Inwieweit unterscheidet sie sich dann vom GpV-Pankow? Wie offen für Selbstbetroffene ist das Gremium wirklich? Warum wird es dann nicht paritätisch besetzt, aufgeteilt nach Selbstbetroffen und Leistungserbringern? Warum sind kaum Selbstbetroffene im Vorstand der PSAG vertreten? Wieviel Mitsprache bei der Gestaltung der Tagesordnung haben Selbstbetroffene? Wer ist eigentlich ab wann stimmberechtigt? Wer entscheidet über die Neuaufnahme von Mitgliedern? Da die Geschäftsordnung der PSAG nicht mehr veröffentlicht ist, kann das keine Außenstehende*r wissen.)
erscheint es grundsätzlich fraglich, ob von Seiten dieser Gremien überhaupt eine Herstellung der Transparenz und Offenheit für Selbstbetroffene gewünscht ist. So leben doch diese Gremien von der Unklarheit und haben kein Interesse an einer Veränderung, denn eine Veränderung könnte ihren Machtanspruch gefährden.
Bis wann kann mit der Erledigung der oben genannten BVV-Beschlüsse gerechnet werden?
Welche Hinderungsgründe zur Umsetzung der BVV-Beschlüsse gibt es?
Welche Abstimmungen mit anderen Akteuren zur Umsetzung der Beschlüsse sind noch notwendig?
Wurden diese Abstimmungen angestoßen bzw. erledigt, wenn nein warum nicht?